Heilmittelwerbegesetz

Heilversprechen / Heilmittelwerbegesetz

Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, Ihnen folgenden Hinweis zu geben: Grundsätzlich soll bei den Angeboten der Villa Medica nicht der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig kann aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken